Bis kurz vor Verhandlungsbeginn gab es kein Lebenszeichen der Angeklagten. Aufgrund der Gefährdungslage wurde die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Etwa zwölf Einsatzkräfte waren im Einsatz, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Auf Straßensperren konnte verzichtet werden, da das überarbeitete Sicherheitskonzept erfolgreich griff.
Vorgeworfen wurden unter anderem Entführung, Besitz illegaler Waffen, Waffenmissbrauch sowie Mord ersten Grades.
Die Staatsanwaltschaft beantragte ein Schnellverfahren aufgrund der klaren Beweislage und der mehrfach festgestellten Gefährlichkeit der Angeklagten. Dem Antrag wurde stattgegeben. Die Staatsanwaltschaft forderte die Todesstrafe.
Bevor das Urteil verkündet werden konnte, brach ein Feuer in der Nähe des Gerichtsgebäudes aus. Der Gerichtssaal wurde evakuiert, und die Anhörung in den Räumlichkeiten der Polizeidienststelle fortgesetzt.
Dort wurde das Urteil verkündet: Sophia Petit wurde zur Todesstrafe verurteilt. Das Schnellverfahren wurde damit abgeschlossen.
Das Urteil wird nach 72 Stunden rechtskräftig, sofern kein Einspruch erfolgt. Die weitere Zuständigkeit liegt bei den Kollegen der Homeland Security.