Hausordnung – Carnaval del Barrio

  1. Das Hausrecht während des gesamten Festivals liegt beim Veranstalter und seinen beauftragten Dritten. Den Weisungen des Sicherheitsdienstes, sowie den Veranstaltern ist unbedingt Folge zu leisten. Die Hausordnung ist einzuhalten, solange man sich auf dem Festivalgelände befindet. Zuwiderhandlungen werden mit Platzverweisen geahndet. Die Kosten für den Eintritt werden in einem solchen Fall nicht erstattet.
  2. Das Betreten des Festivalgeländes ist nur mit gültigem Ticket, welches im Vorfeld bei Weazel News oder an der Abendkasse bei Weazel News erstanden wurde, gestattet. Zur Identitätsüberprüfung der eigenen Person ist ein Personalausweis und das Vorzeigen dieses notwendig.
  3. Beim Einlass zur Veranstaltung erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst vor Ort. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, eine Kleidungs- und Taschendurchsuchung bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
  4. Die Nutzung des gesamten Festivalbereiches innerhalb der Einzäunung ist an den nachfolgenden Tagen und Uhrzeiten erlaubt. Vorheriges Betreten des Geländes geschieht auf eigene Gefahr.
    1. Freitag, 21.06.2024 – 21:00 Uhr bis 01:00 Uhr
    2. Samstag, 22.06.2024 – 20:00 Uhr bis 01:00 Uhr
    3. Sonntag, 23.06.2024 – 19:00 Uhr bis 23:00 Uhr
  5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Einlasszeiten und Auftrittszeiten der Künstler zu ändern oder Auftritte gänzlich abzusagen, ist aber bemüht, dies in einem solchen Fall umgehend bekannt zu geben und einen Ersatz, wenn möglich, anzubieten.
  6. Mit dem Betreten des Festivalgeländes gibt man dem Veranstalter die Erlaubnis, Bild- und Tonaufnahmen der eigenen Person anzufertigen und für die Nutzung von Weazel News-Produktionen zu verarbeiten. Während des gesamten Festivals können Aufnahmen stattfinden.
  7. Es ist verboten, Fackeln, pyrotechnische Erzeugnisse jeglicher Art, Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände auf dem Festivalgelände mit sich zu führen.
  8. Lebensmittelreste und sämtlich anfallender Abfall sind in den zur Verfügung gestellten Mülltonnen zu entsorgen.
  9. Besuchern ist es untersagt, auf der Veranstaltung:
    1. Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,
    2. auf Theken, DJ Pulte, Bauten, Dekoelemente oder ähnliches zu klettern,
    3. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
    4. bauliche Anlagen, Wände, Schilder, etc. zu entfernen, bemalen, besprühen oder beschmutzen,
    5. Zigarettenstummel auf den Boden zu werfen,
    6. Feuer zu entfachen,
    7. ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu betreiben,
    8. die Toiletten verunreinigt zu hinterlassen.
  10. Die Nutzung des Zeltplatzes ist jedem Gast des Festivals gestattet und darf jederzeit in Anspruch genommen werden.
  11. Tiere sind auf der direkten Tanzfläche nicht gestattet. Halter haften für ihre Tiere. (Denkt einfach an den Schutz der Tiere)
  12. Der Kauf von Tickets ist nur zum privaten Gebrauch gestattet. Ein (gewerblicher) Weiterverkauf ist untersagt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für erworbene Tickets über Dritte, vornehmlich für deren Echtheit oder Gültigkeit.
  13. Wir übernehmen keine Haftung für auf dem Festivalgelände verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände.
  14. Der Veranstalter hat das Recht, die Hausordnung jederzeit anzupassen, muss dies jedoch öffentlich und direkt nach Änderung kommunizieren (über ChangeNet).