Ab dem 01.07.2025 führt das DoJ das Pilotprojekt “Lex Custodia” durch, welches das Verfahrenssystem in San Andreas abkürzen und vereinfachen soll. Das Projekt läuft bis Ende Juli.
In der öffentlichen Pressekonferenz des Departement of Justice am 30.06.2025 stellte Solicitor General Christopher Arnold das neue Pilotprojekt “Lex Custodia” (wörtlich übersetzt “Gesetz der Bewachung”) vor. Maßgeblich entwickelt wurde dieses von Senior District Attorney Dr.jur. Anthony Walters in Zusammenarbeit mit dem Federal Office sowie weiteren Mitarbeitern des DoJ.
Das Projekt solle das bisherige Verfahrenssystem mit Initial Appearance, Preliminary Hearing und Trial für alle Verfahrensbeteiligten maßgeblich vereinfachen und vor allem abkürzen, sowie die Justizinstitutionen strukturell entlasten. Ziel sei es, die Effizienz und Nachvollziehbarkeit zu steigern. Nachfolgend einmal die wichtigsten Veränderungen zusammengefasst.
Initial Appearances sollen künftig ausschließlich in den Zellen und unter Anwesenheit des DoJ stattfinden. Sollte dies nicht unmittelbar möglich sein, da die Mitarbeiter des DoJ nicht mehr im Dienst oder anderweitig gebunden seien, entfalle das Initial Appearance gänzlich und werde auch später nicht mehr im Gerichtssaal nachgeholt. Die Beschuldigten seien in diesem Fall ohne Kaution oder, sei nur ein Staatsanwalt verfügbar, direkt gegen Kaution zu entlassen.
Wurde vor Ort kein Schnellverfahren abgehalten oder eine Absprache getroffen, erstelle die Staatsanwalt im Anschluss die Anklageschrift. Liegt die mögliche Haftstrafe hier bei mindestens 15 Hafteinheiten oder mehr, erfolge wie bisher ein Preliminary Hearing im Gerichtssaal. Bei geringeren Strafen werde die Anklageschrift künftig mindestens 72h im Voraus an den Angeklagten sowie dessen Rechtsvertretung per E-Mail verschickt. Diese haben dann die Möglichkeit Widerspruch gegen einzelne Beweismittel einzulegen oder ein Preliminary Hearing zu beantragen. In beiden Fällen werde dieses dann wie bisher im Gerichtssaal abgehalten.
Das eigentliche Trial im Anschluss bleibe unverändert, jedoch beinhalte das Pilotprojekt einen veränderten Umgang mit Beschuldigten, die nicht vor Gericht erscheinen. In diesen Fällen werde die Strafe bei einer Verurteilung in Abwesenheit im Rahmen der Höchststrafe angesetzt. In einigen Fällen solle darüber hinaus der Entzug der Arbeitserlaubnis für das Gefängnis geprüft werden.

Darüber hinaus informierte Solicitor General Arnold über eine Veränderung in der Kautionsberechnung. Bisher wurden entweder 60% der möglichen Geldstrafe berechnet (falls diese mehr als 10.000 USD betrug) oder es wurden die Hafteinheiten mit 1000 multipliziert und davon 60% berechnet (bei geringeren Geldstrafen).
Künftig sollen zwei neue Modelle erprobt werden: Entweder würden weiterhin die Hafteinheiten mit 1000 multipliziert und davon 60% berechnet, oder es würden die Hafteinheiten mit 1000 multipliziert sowie mit der Geldstrafe addiert und davon 50% berechnet. Ebenfalls wurde ein Kautionsrechner für die Rechtsanwälte zur besseren Zusammenarbeit angekündigt.
Nach Ende der Projektlaufzeit Ende Juli plane das DoJ eine öffentliche Feedbackrunde für alle Bürger. Möglicherweise solle sogar ein zweiter Termin für die Rechtsanwälte der Stadt abgehalten werden. Außerdem sei jeder Bürger herzlich eingeladen, bereits im Vorfeld gerne Feedback über das neue Verfahrenssystem zu geben.
Das beigefügte Schaubild wurde Weazel News vom DoJ zur Verfügung gestellt und für die Veröffentlichung freigegeben.