Achtloser Umgang mit Fischen – Tierquälerei oder Grauzone?

Über hundert Fische achtlos in Mülltonne entsorgt. Department of Justice gibt klare Stellung zu derartigem Handeln.

Ein schockierender Fund beunruhigt die lokale Bevölkerung: Aufmerksame Bürger haben beim regelmäßigen Angeln beobachtet, wie über hundert Fische achtlos in eine Mülltonne geworfen wurden. Anstatt die Fische zurück ins Wasser zu setzen oder sie artgerecht zu transportieren und zum Verkauf an den Großhandel zu bringen, ließen einige verantwortungslose Personen sie schlichtweg verrotten.

Die Frage bleibt: Warum tut man so etwas?

Es gibt viele mögliche Gründe für dieses Verhalten, doch keiner scheint gerechtfertigt zu sein. Liegt es an mangelndem Respekt vor der Tierwelt, oder stecken andere Motive dahinter, die wir noch nicht verstehen?  Diese Taten werfen eine zentrale Frage auf: Ist dies Tierquälerei oder handelt es sich um eine rechtliche Grauzone?

Antwort des Department of Justice: Klare Rechtslage, schwere Konsequenzen

Nach einer offiziellen Anfrage hat das Prosecution Office des Department of Justice (DOJ) Stellung genommen und klargestellt, dass das Handeln dieser Personen eindeutig gegen das Gesetz verstößt. Laut § 1 Abs 1 des Animal Protection Act (APA) gilt dieser für alle bekannten und unbekannten Tiere, einschließlich Fischen. Das Entsorgen von Fischen in Mülltonnen oder ähnlichen Behältern ist demnach ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Da der qualvolle Erstickungstod der Tiere billigend in Kauf genommen wird, ist dies eine eindeutige Form von Tierquälerei.

Besonders wichtig ist hier § 1 Abs 2 des APA, der klar stellt: „Das Quälen sowie die Verletzung von Tieren ist verboten und wird vom Department of Justice verfolgt.“

Strenge Strafen für Tierquälerei

Die Konsequenzen für solch rücksichtsloses Verhalten sind nicht zu unterschätzen. Der Strafkatalog sieht für Tierquälerei eine Haftstrafe von 0 bis zu 10 Hafteinheiten vor. Sollte durch die Quälerei der Tod eines Tieres herbeigeführt werden, steigt das Strafmaß auf 5 bis 10 Hafteinheiten. Darüber hinaus können zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, beispielsweise der Entzug des Rechts auf Tierhaltung – etwa wenn der Täter als Hundebesitzer registriert ist.

Fische sind keine Nutztiere

Im Gegensatz zu landwirtschaftlich genutzten Tieren wie Kühen, Schweinen oder Hühnern werden Fische nicht als Nutztiere angesehen. Nutztiere dürfen laut Gesetz für die Produktion lebenswichtiger Güter auf schonende Weise getötet werden. Doch im Fall der weggeworfenen Fische liegt keine Nutzung im Sinne des Gesetzes vor – hier handelt es sich eindeutig um Tierquälerei.

Fazit: Tierschutz geht uns alle an

Die klare Antwort des DOJ zeigt, dass das Wegwerfen von Fischen in Mülltonnen nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch gesetzlich strafbar ist. Tierquälerei darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben – und jeder Einzelne ist dazu aufgerufen, respektvoll mit der Natur und ihren Lebewesen umzugehen.

[S. Gutierrez Morales]

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